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Aushilfen mitversichern

Jeder Betrieb beschäftigt von Zeit zu Zeit Aushilfskräfte. Diese sind mitversichert, wenn mindestens eine jugendliche oder erwachsene Person Mitglied der Krankenkasse Agrisano ist. In den Kantonen AR/SG besteht Deckung, wenn der Betrieb dem Betriebshelferdienst angeschlossen ist. In den Kantonen GE/GR kann die Versicherung günstig beim Bauernsekretariat vereinbart werden. Im Kanton VD besteht automatisch Deckung über die FRV.

Wer nicht in der Krankenkasse Agrisano versichert ist, muss prüfen, ob er eine individuelle Aushilfenversicherung benötigt

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