Mit dem Jahreswechsel treten verschiedene Änderungen bei den Sozialversicherungen in Kraft. Für das Jahr 2009 betrifft dies nebst den Rentenanpassungen bei der AHV auch die Erhöhung der Grenzwerte in der 2. Säule und der Säule 3a. Wichtige Änderungen ergeben sich für die Landwirtschaft bei den Familienzulagen aufgrund des Inkrafttretens des neuen Familienzulagengesetzes (FamZG). PDF >>>
Säule 3a
Maximale Steuerabzugs-Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen